Reisebestimmungen für Hund und Katze

Die Bestimmungen für Reisen ins Ausland mit Hund und Katze sind je nach Zielland unterschiedlich.

Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gilt für Hunde und Katzen:

Nach der deutschen Tollwut-Verordnung beträgt das Mindestimpfalter für Tollwut 3 Monate.
Nach 21 Tagen besteht ein wirksamer Tollwutimpfschutz.

Großbritannien, Irland, Schweden und Malta
24-120 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden.
Beide Behandlungen müssen im EU-Pass vom Tierarzt bescheinigt sein.

Norwegen
Maximal 10 Tage vor Einreise muss eine Bandwurmbehandlung mit einem Mittel, das Praziquantel enthält,durchgeführt werden. Erneute Behandlung in Norwegen innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise.
Beide Behandlungen müssen im EU-Pass tierärztlich bescheinigt sein.

Wiedereinreise bzw. Einreise aus
Türkei, Serbien, Ukraine, Mazedonien, Rep. Moldau, Weißrussland wird außerdem
eine Tollwut-Impftiterbestimmung verlangt.
Diese Blutuntersuchung zum Nachweis von Antikörpern gegen Tollwut muss mind. 30 Tage nach der Impfung bzw. mind. 3 Monate vor der Einreise durch ein Tollwut-Referenzlabor erfolgen.

Maulkorb und Leine muß in Italien und Österreich mitgeführt werden.
Leinenzwang besteht in Belgien, Dänemark (je nach Region und Jahreszeit).
Slowenien, Tschechien und Ungarn ist Leinenzwang auf allen öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In Slowenien ist zusätzlich das Mitführen von Hunden in öffentliche Gebäude, Restaurants usw. untersagt.
Einzelne als gefährlich eingestufte Rassen dürfen in verschiedene Länder nicht einreisen.

Genauere Einzelheiten können Sie im Internet (z.B. www.petsontour.de/ )
oder bei uns in der Praxis erfahren.


zurück